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Antrag für eine Schutzgebietsregelung zum Quarzsandtagebau

Feb. 27, 2025 | Gemeinde, Naturschutz, Sandabbau, Schaafheim

Liebe Freunde der FWG, liebe Schaafheimerinnen und Schaafheimer,

nachfolgend stellen wir Ihnen die Rede zum Thema Grundstücksangelegenheiten „Quarzsandtagebau“ zur Verfügung, die von unserem Fraktionsvorsitzenden Patrick Kelley im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.02.2025 gehalten wurde:  

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste und Vertreter der Presse,

 

innerhalb unserer Fraktion haben wir das Thema aus verschiedenen Perspektiven betrachtet und dabei unterschiedliche Positionen festgestellt.

In der letzten Sitzung des Finanzausschusses habe ich meine Sichtweise zu den Maßnahmen des Grundstückstauschs, die ich als nicht ausreichend zum Schutz der Anwohner empfinde, ausführlich dargelegt. Dabei haben die Aspekte Transparenz und die begrenzten Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung eine emotionale Reaktion ausgelöst. Doch Transparenz bedeutet mehr als nur die nachträgliche Mitteilung bereits getroffener Entscheidungen – sie umfasst auch eine frühzeitige, umfassende Information sowie eine klare Darstellung der langfristigen Auswirkungen des großflächigen Sandabbaus.

Daher möchte ich heute erneut betonen: Der Grundstückstausch kann für die kommenden 10 bis 15 Jahre vorteilhaft sein, doch die geplanten Maßnahmen zur Verhinderung des Sandabbaus westlich des Eichenwegs reichen nicht aus, um die Anwohner des Rittersloch wirksam zu schützen.

Die Gemeinde Schaafheim hebt immer wieder das klare Ziel hervor, ein weiteres Heranrücken des Sandabbaus an die Ortslage zu verhindern. Dennoch konnte die Gemeinde Schaafheim in der Vergangenheit die rasante Ausweitung des Sandabbaus nicht aufhalten. Im Gegenteil: Die Abbaufläche hat sich vervielfacht und die Erweiterungsfläche grenzt nun bis auf etwa 470 Meter an die Wohnbebauung – ein Umstand, der zentrale Fragen aufwirft:

 

  • Warum werden nur Teilaspekte betrachtet, anstatt die langfristigen Folgen zu berücksichtigen, etwa nach der Auskiesung der Vorbehaltsfläche angrenzend an Ringheim?
  • Werden die Zusagen auch in zehn Jahren noch Bestand haben, und wer wird dann die Verantwortung übernehmen?
  • Kann man wirklich erwarten, dass ein Unternehmen freiwillig auf den Sandabbau westlich des Eichenwegs verzichtet und seinen Betrieb einstellt, um die Anwohner vor krebserregendem Quarzsand, Lärm und massiven Wertverlusten ihrer Immobilien zu schützen?
  • Welchen konkreten Nutzen hat der großflächige Sandabbau tatsächlich für die Bürger Schaafheims und was hinterlassen wir unseren Kindern und Enkelkinder?

Bis heute gibt es auf all diese Fragen und den negativen Auswirkungen auf das Naherholungsgebiet und die Landwirtschaft keine zufriedenstellenden Antworten.

Der Sandabbau ist ein vielschichtiges und zunehmend emotional diskutiertes Thema. Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Schaafheims liegen uns, der FWG, am Herzen. Daher möchten wir aus der Vergangenheit lernen und die Chancen, die der Tauschvertrag bietet, bestmöglich nutzen.

Wie in der gemeindlichen Veröffentlichung vom August 2024 dargelegt, verfolgt die Gemeinde Schaafheim bereits seit sieben Jahren das Ziel, ein Heranrücken des Sandabbaus an die Ortslage zu verhindern. Dieses Anliegen wurde bislang von allen Fraktionen unterstützt. Wir gehen daher davon aus, dass unser Ergänzungsantrag zur Ansiedlung besonders schützenswerter Tier- und Pflanzenarten sowie zur Entwicklung eines Flora-Fauna-Habitat-Gebiets auf den gemeindeeigenen Flächen im Vorbehaltsgebiet Rittersloch, westlich des Eichenwegs, zum Schutz der Anwohner auf breite Zustimmung stoßen wird und uns eine bessere Entscheidung über den Tauschvertrag ermöglicht. Deshalb stellen wir hiermit den folgenden Ergänzungsantrag:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, innerhalb der nächsten zehn Jahre auf den gemeindeeigenen Flächen im Vorbehaltsgebiet Ritterloch (Flur-Nr.: 5, 6, 7 westlich des Eichenwegs der Gemeinde Schaafheim) die Ansiedlung besonders schützenswerter Tier- und Pflanzenarten gemäß § 39 BNatSchG sowie die Entwicklung eines Flora-Fauna-Habitat-Gebiets nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, um die Anwohner dauerhaft wirksam vor dem Sandabbau zu schützen.


Die Begründung des Antrags

Die mit dem Tauschvertrag verbundenen Maßnahmen – darunter die Selbstverpflichtung des Unternehmens, das Vorkaufsrecht der Gemeinde, die Sammlung von Öko-Punkte und ein möglicher Antrag zum Regionalplan – sind bereits heute kritisch zu bewerten und bieten keinen ausreichenden Schutz für die Anwohner vor dem Sandabbau. Besonders nach der Auskiesung des Vorbehaltsgebiets angrenzend an Ringheim und dem darauffolgenden anstehenden Sandabbau westlich des Eichenwegs bleiben wesentliche Risiken bestehen. Neben der Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Lärm und Staubbelastung sind auch gesundheitliche Gefahren, insbesondere durch krebserregenden Quarzsand, nicht auszuschließen. Dieses kann im Planfeststellungsbeschluss nachgelesen werden. Zusätzlich drohen erhebliche Wertverluste bei Immobilien.

Ein effektiver Schutz vor einer weiteren Ausdehnung des Sandabbaus kann durch die gezielte Entwicklung eines Flora-Fauna-Habitat-Gebiets auf gemeindeeigenen Flächen erreicht werden. Die Ausweisung eines solchen Schutzgebiets nach der Natura 2000-Richtlinie sowie Ansiedlung besonders schützenswerter Tier- und Pflanzenarten gemäß § 39 BNatSchG trägt nicht nur zum Erhalt der Biodiversität bei, sondern könnte langfristig dazu beitragen, das Vorbehaltsgebiet aus dem Regionalplan Südhessen zu entfernen. Diese Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen der Gemeinde Schaafheim, das Heranrücken des Sandabbaus an die Ortslage zu verhindern und nachhaltige Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Bevölkerung zu ergreifen.

Durch diese vorausschauende Entscheidung wird das langfristige Gemeinwohl gestärkt – im Interesse sowohl der heutigen als auch der kommenden Generationen.

 

Aufgrund, dass die Gemeinde Schaafheim sowie alle Fraktionen dasselbe Ziel verfolgen – nämlich ein Heranrücken des Sandabbaus an die Ortslage und Wohnbebauung zu verhindern – gehen wir davon aus, dass unser Ergänzungsantrag auf breite Zustimmung stößt. Wir bitten den Ergänzungsantrag vor dem Beschluss des Grundstückstausches abzustimmen, da dieser ein wesentliches Entscheidungskriterium darstellt.

 

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Patrick Kelley, Fraktionsvorsitzender der FWG