Liebe Freunde der FWG, liebe Schaafheimerinnen und Schaafheimer,
nachfolgend stellen wir Ihnen die Rede zum Thema Grundstücksangelegenheiten „Quarzsandtagebau“ zur Verfügung, die von unserem Fraktionsvorsitzenden Patrick Kelley im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.02.2025 gehalten wurde:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste und Vertreter der Presse,
zunächst möchte ich hervorheben, wie es auf der gemeindlichen Veröffentlichung im August 2024 zu lesen ist, dass die Gemeindeverwaltung in den vergangenen sieben Jahren stets klar und konsequent gegen eine Erweiterung des Sandabbaus Stellung bezogen hat. Das Ziel bleibt unverändert: Ein Heranrücken des Sandabbaus an die Ortslage soll verhindert werden.
Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Gemeinde Schaafheim in der Vergangenheit die rasante Ausweitung des Sandabbaus nicht aufhalten konnte. Im Gegenteil: Die Abbaufläche hat sich vervielfacht und erstreckt sich nun bis auf etwa 470 Meter an die Wohnbebauung heran. Es ist für mich nicht nachvollziehbar warum der Sandabbau weiter vorantreiben wird, obwohl aus der Bürgerschaft erheblicher Widerstand spürbar ist. Der Planfeststellungsbeschluss enthält aus meiner Sicht zahlreiche besorgniserregende Punkte. Dazu zählen unter anderem der Hinweis auf gesundheitsschädlichen, krebserregenden Quarzsand in der Luft, eine steigende Lärmbelastung, der Verlust eines Naherholungsgebiets sowie die festgelegten Arbeitszeiten und die genehmigten 290 LKW-Fahrten pro Tag.
Der Grundstückstausch scheint für die Anwohner des Ritterslochs auf den ersten Blick vorteilhaft. Für die Gemeindeverwaltung bietet der Tauschvertrag die Möglichkeit, das Ziel zu erreichen, sich zunächst nicht weiter der Wohnbebauung zu nähern und zugleich die Klage zurückzuziehen. Jedoch ein genauerer Blick auf die aufgeführten Maßnahmen des Antrags, zur Verhinderung des Sandabbaus westlich des Eichenwegs und somit dem Schutz der Anwohner durch den Tauschvertrag, offenbart erhebliche Herausforderungen.
- Der Verzicht auf weiteren Sandabbau westlich des Eichenwegs: Ich begrüße die Selbstverpflichtung der Höfling GmbH, ihrer Muttergesellschaft Foca GmbH sowie aller von diesen im Sinne des § 290 HGB beherrschten Unternehmen, in diesem Gebiet weder Sandabbau zu planen noch durchzuführen. Allerdings stimmt mich der Hinweis im Antrag sehr nachdenklich, dass diese Verpflichtung für Dritte – also für andere Unternehmen – nicht gilt.
Die Verpflichtung, keine Grundstücke westlich des Eichenwegs zu erwerben, solange die Gemeinde Schaafheim selbst um den Erwerb bemüht ist, klingt zwar gut, jedoch bietet ein Vorkaufsrecht keine Garantie.
- Das gemeindliche Vorkaufsrecht für Grundstücke: Dieses Recht kann nur ausgeübt werden, wenn eine konkrete städtebauliche Planung vorhanden ist, ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Da Unternehmen in der Regel Höchstpreise für Grundstücke zahlen, die Gemeinde in den letzten zwei Jahren mit einem defizitären Haushalt sowie steigenden Ausgaben zu kämpfen hatte und weder eine städtebauliche Planung noch ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, erscheint die Umsetzung des Vorkaufsrechts äußerst unwahrscheinlich.
Paradoxerweise könnte ein Ankauf oder Tausch der Grundstücke durch die Gemeinde sogar den Zugang zu den Flächen des Bergamts erleichtern und damit keinen wirksamen Schutz vor dem Sandabbau bieten.
- Die Herausnahme des Vorbehaltsgebiets westlich des Eichenwegs aus dem Regionalplan Südhessen:Der Prozess mit dem Ziel der Herausnahme des Vorbehaltsgebietes ist ein langwieriger und komplizierter bürokratischer Weg ohne Erfolgsgarantie. Solche Verfahren können Jahre dauern und sind nur dann aussichtsreich, wenn besonders schützenswerte Tier- und Pflanzenarten nach § 39 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) oder ein Flora-Fauna-Habitat (FFH-Gebiet) gemäß der europäischen Natura 2000-Richtlinie nachgewiesen werden können.
- Die ökologische Aufwertung: Dieses Vorhaben, das nicht näher konkretisiert wurde, ist zwar ein lobenswertes Ziel, doch seine natürliche Umsetzung würde Jahrzehnte dauern. Wie bereits erwähnt, könnte ein wirksamer Schutz vor Sandabbau nur durch die Ausweisung eines besonders schützenswerten Tier- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiets erreicht werden, welches jedoch bereits abgelehnt wurde.
Blicken wir zehn oder fünfzehn Jahre in die Zukunft, nachdem das Gebiet angrenzend an Ringheim ausgekiest wurde. Schon heute sind die vorgeschlagenen Maßnahmen kritisch zu bewerten, und es stellen sich die Fragen: Werden die getroffenen Zusagen in zehn Jahren noch Bestand haben? Wird ein Unternehmen tatsächlich freiwillig auf den Sandabbau westlich des Eichenwegs verzichten und seinen Betrieb einstellen, um die Anwohner des Ritterslochs vor krebserregendem Quarzsand, Lärm und erheblichen Immobilienwertverlusten zu schützen? Das erscheint wenig wahrscheinlich. Unternehmen handeln naturgemäß im eigenen wirtschaftlichen Interesse und streben Gewinnmaximierung an. Daher ist zu erwarten, dass sämtliche rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um diese Ziele durchzusetzen. Der Tauschvertrag bietet lediglich für einen Zeitraum von rd. zehn Jahren einen begrenzten Schutz für die Anwohner des Rittersloch. Auf Wunsch erläutere ich dies gern im Anschluss anhand eines Schaubildes. Ich mache mir Sorgen über die zukünftige Entwicklung, wenn der Sandabbau westlich des Eichenwegs ansteht und es plötzlich heißt, dass die bisherigen Vereinbarungen nicht mehr haltbar sind. Wer von den heutigen Entscheidungsträgern wird in zehn Jahren noch da sein und Verantwortung übernehmen? Bis heute bleibt unbeantwortet, welchen konkreten Nutzen der großflächige Sandabbau für die Bürger Schaafheims hat – trotz der erheblichen Auswirkungen auf kommende Generationen. Die fehlende Transparenz und die mangelnde Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung empfinde ich als äußerst bedauerlich.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Patrick Kelley, Fraktionsvorsitzender der FWG